Landtags- und Bezirkswahl 2023
auf dieser Seite finden sie Infos, Bekanntmachungen und Ergebnisse der
Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023
An alle Briefwählerinnen und -wähler
Bitte bringen Sie Ihre Briefwahlunterlagen rechtzeitig zurück. Sie können Ihre Briefwahl noch bis Sonntag, 08.10.2023, 18.00 Uhr in Briefkasten des Rathauses werfen.
Die letzte Leerung des Briefkastens erfolgt um 18.00 Uhr
Alle Briefwahlunterlagen die nach 18.00 Uhr am Wahltag eingehen, kommen nicht in die Auszählung.
Vielen Dank
Ihre Gemeindeverwaltung
Ergebnisse zur Landtags- und Bezirkswahl 2023
In den nachstehenden Links finden Sie die Ergebnisse der Stimmkreise 710, LIndau-Sonthofen nach Auszählung der Stimmen:
Ergebnisse für die Landtagswahl 2023 - hier klicken
Ergebnisse für die Bezirkswahl 2023 - hier klicken
Wahlbekanntmachung zur Landtags- und Bezirkswahl am Sonntag, 08.10.2023
Die Wahl dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr.
Die Gemeinde Opfenbach bildet einen Stimmbezirk.
Der Wahlraum befindet sich im St. Anna-Haus, Kirchplatz 4, 88145 Opfenbach.
Der Wahlraum ist barrierefrei.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses um 17.00 Uhr im St. Anna-Haus, Kirchplatz 4, 88145 Opfenbach zusammen.
Die vollständige Bekanntmachung ist im nachstehenden Link sowie am Aushang der Gemeinde bzw. am Wahltag am Aushang vor dem Wahllokal einsehbar.
Bekanntmachung über das Recht der Einsicht in das
Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für Landtags- und Bezirkstagswahl am 08.10.2023
Das Wählerverzeichnis für die Landtags- und Bezirkstagswahl der Gemeinde Opfenbach wird in der Zeit von Montag, 18.09.2023 bis Freitag, 22.09.2023 während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Opfenbach, Bodenseestraße 19, 88145 Opfenbach für Stimmberechtigte zur Einsicht bereitgehalten.
Wahlberechtigt sind alle Deutsche, die am 08.10.2023 das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit 3 Monaten in Bayern wohnen.
Stimmberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis 17.09.2023 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt
zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Näheres zu dieser Bekanntmachung entnehmen Sie bitten am Aushang an der Amtstafel am Rathauseingang, oder wenden Sie sich an das Wahlamt, Tel: 08385 9214-12.
Vollständige Ausfertigung der Bekanntmachung:
Bekanntmachungen:
01.09.2023
Bekanntmachung über die Wahlkreisvorschläge für die
Wahl zum Landtag und zum Bezirkstag am 08.10.2023
Die Bekanntmachung des Wahlkreisleiters über die endgültig zugelassenen Wahlkreisvorschläge für die Landtags- und Bezirkstagswahl im Wahlkreis Schwaben wurde im Bayerischen Staatsanzeiger Nr. 35 vom 01.09.2023 veröffentlicht und kann gemäß § 35 Abs. 1 Satz 3 Landeswahlordnung an den Werktagen, außer Samstagen, während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Opfenbach, Bodenseestraße 19, 88145 Opfenbach, eingesehen werden.
Die Bekanntmachung enthält für jeden Wahlkreisvorschlag den Namen der Partei oder Wählergruppe, sofern eine Kurzbezeichnung verwendet wird, auch diese, sowie Familienname, Vorname, Beruf oder Stand, Geburtsjahr und Anschrift der sich bewerbenden Personen.
Die Wahlkreisvorschläge für die Landtagswahl in allen Wahlkreisen Bayerns sind auch im Internet-Angebot des Landeswahlleiters (www.wahlen.bayern.de) unter „Landtagswahlen/Landtagswahl am 08.10.2023“ veröffentlicht.